Gute Nachrichten für Krefeld: Im Beschlussentwurf der Bezirksregierung über das Förderprogramm Straßenbau 2017 ist Krefeld mit zwei von insgesamt 16 Fördermaßnahmen im Regierungsbezirk Düsseldorf berücksichtigt worden. Insgesamt wird Krefeld mit knapp 5,5 Mio. Euro Fördermitteln bedacht. Die Fördermittel erlauben uns, die Verhältnisse an wichtigen Verkehrsachsen unserer Stadt weiter zu verbessern.
Die Maßnahmen, die mit jeweils 65% der Gesamtkosten gefördert werden, umfassen den Umbau der Kreuzung an der Düsseldorfer Straße/Floßstraße zum Kreisverkehr (611.700 Euro Fördersumme) und den Ausbau der Kölner Straße von Ritterstraße bis Fütingsweg (4.859.400 Euro Fördersumme). Mit der Umsetzung könnte vorbehaltlich der Zustimmung des Regionalrates in seiner Sitzung im April und der finalen Mittelbewilligung noch in diesem Jahr begonnen werden.
Im Zusammenhang mit dem stadteigenen Programm „Gute Straßen – Sichere Radwege“, das bis zum Jahr 2020 über 70 Mio. Euro für Sanierung und Neubau von Straßen und Radwegen sowie Erreichbarkeit und Erschließung von gewerblichen Flächen vorsieht, sind wir im Begriff, die verkehrliche Infrastruktur Krefelds eindeutig zu verbessern. Dies umfasst sowohl die Beseitigung von Schlaglöchern, als auch Großprojekte wie die Krefelder Promenade.
Auch im Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2017 wird Krefeld erneut berücksichtigt. Im Rahmen des Programms „Stadtumbau West“ sind für Krefeld 1.505.000 Euro vorgesehen. Das Programm fördert quartiersbezogene Gesamtmaßnahmen, um stadträumlichen Strukturverlusten entgegenzuwirken. Mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Fördermittel sollen in Krefeld u.a. die Errichtung der Stadtterrasse im Bereich des Südbahnhofs oder auch die Erstellung eines Planungs- und Nutzungskonzeptes für das historische Stadtbad an der Neusser Straße realisiert werden.
Mit der Unterstützung durch die Förderprogramme werden wir wichtige, zukunftsorientierte städtebauliche Akzente setzen können, die nicht nur die einzelnen Quartiere, sondern ganz Krefeld weiter nach vorne bringen.